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BGH, 13.04.1992 - AnwSt (B) 1/92 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ehrengerichtliche Maßnahme des Verweises auf Grund eines Standesvergehens - Sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung aus einer Ehengerichtssache - Rechtsmittel gegen Beschlüsse des Ehrengerichtshofes für Rechtsanwälte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO § 116 Satz 2; StPO § 464 Abs. 3 Satz 1
Anfechtbarkeit von Kostenentscheidungen des Ehrengerichtshofs für Rechtsanwälte - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AGH Hamburg, 25.09.1991 - I EVY 3/91
- BGH, 13.04.1992 - AnwSt (B) 1/92
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.03.1991 - AnwSt (B) 27/90
Unanfechtbarkeit ehrengerichtlicher Entscheidung über die Zulässigkeit und …
Auszug aus BGH, 13.04.1992 - AnwSt (B) 1/92
Dies folgt aus dem nach § 116 Satz 2 BRAO sinngemäß anzuwendenden § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 1 StPO, der gegen Beschlüsse und Verfügungen der Oberlandesgerichte die Beschwerde grundsätzlich ausschließt; ein Beschluß des Ehrengerichtshofs steht insoweit einem oberlandesgerichtlichen Beschluß gleich (st. Rspr., z.B. BGHSt 37, 356, 357) [BGH 25.03.1991 - AnwSt B 27/90]. - BGH, 26.05.1986 - AnwSt (B) 3/86
Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung bzw. …
Auszug aus BGH, 13.04.1992 - AnwSt (B) 1/92
Im übrigen hat der Senat eine isolierte Kostenbeschwerde gegen Entscheidungen des Ehrengerichtshofs auch vor Einführung des § 464 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 StPO durch das Strafverfahrensänderungsgesetz 1987 (BGBl. I S. 475) als unzulässig angesehen (Senatsbeschlüsse vom 26. Mai 1986 - AnwSt (B) 3/86, vom 11. Mai 1981 - AnwSt (B) 2/81 - und vom 8. Mai 1978 - AnwSt (B) 5/78). - BGH, 08.05.1978 - AnwSt (B) 5/78
Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung bzw. …
Auszug aus BGH, 13.04.1992 - AnwSt (B) 1/92
Im übrigen hat der Senat eine isolierte Kostenbeschwerde gegen Entscheidungen des Ehrengerichtshofs auch vor Einführung des § 464 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 StPO durch das Strafverfahrensänderungsgesetz 1987 (BGBl. I S. 475) als unzulässig angesehen (Senatsbeschlüsse vom 26. Mai 1986 - AnwSt (B) 3/86, vom 11. Mai 1981 - AnwSt (B) 2/81 - und vom 8. Mai 1978 - AnwSt (B) 5/78). - BGH, 11.05.1981 - AnwSt (B) 2/81
Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung bzw. …
Auszug aus BGH, 13.04.1992 - AnwSt (B) 1/92
Im übrigen hat der Senat eine isolierte Kostenbeschwerde gegen Entscheidungen des Ehrengerichtshofs auch vor Einführung des § 464 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 StPO durch das Strafverfahrensänderungsgesetz 1987 (BGBl. I S. 475) als unzulässig angesehen (Senatsbeschlüsse vom 26. Mai 1986 - AnwSt (B) 3/86, vom 11. Mai 1981 - AnwSt (B) 2/81 - und vom 8. Mai 1978 - AnwSt (B) 5/78).
- BGH, 18.06.2001 - AnwSt (B) 10/00
Unzulässigkeit einer Kostenbeschwerde
Dies gilt auch, wenn die Kosten- und Auslagenentscheidung Bestandteil eines Urteils ist, weil sie vom Gesetz hinsichtlich der (isolierten) Anfechtbarkeit wie ein Beschluß oder eine Verfügung behandelt wird (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 1978 - AnwSt(B) 5/78; vom 11. Mai 1981 - AnwSt(B) 2/81; vom 26. Mai 1986 - AnwSt(B) 3/86 und vom 13. April 1992 - AnwSt(B) 1/92).